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Zukünftiger
regulatorischer Status von NIR?
Am 1. März 2001 hat die Europäische
Zulassungsbehörde EMEA ein Konzeptpapier veröffentlicht, in dem
ausgeführt wird, dass eine Note for Guidance erarbeitet werden soll, die
die Anwendung der Nahinfrarotspektroskopie (NIR) in der pharmazeutischen
Industrie regelt. Das Konzeptpapier führt einige Vorteile der NIR Technik
auf, nennt aber auch einige kritische Punkte aus Sicht der Zulassung. So
können beispielsweise die Arzneimitteluntersuchungslabors (OMLCs) solche
NIR Analysen nicht nacharbeiten.
Bisher gibt es ja bereits eine NIR–Monographie im Europäischen Arzneibuch, die sich primär auf die
Identifizierung pharmazeutischer Ausgangsstoffe bezieht. Sie enthält aber
kaum Angaben zur Chemometrie oder zur Validierung quantitativer NIR–Methoden.
Ziel der zukünftigen Note for Guidance ist es auch, den Umfang der Daten
festzulegen, die im Teil II (Pharmazeutischer Teil) eines
Zulassungsdossiers vorgelegt werden müssen, wenn ein Antragsteller eine
NIR–Methode einreichen möchte.
Das ausführliche Konzeptpapier der EMEA
finden Sie als Dokument CPMP/QWP/160/01 bzw. als EMEA/CVMP/111/01 unter http://www.emea.eu.int/pdfs/human/qwp/016001en.pdf
Der Umfang der Zulassungsdokumentation
bei Einsatz der Nahinfrarotspektroskopie ist auch Thema bei der Internationalen
NIR Konferenz der Universität Heidelberg, die am 19./20. September
2001 in Heidelberg stattfinden wird. Das ausführliche Einladungsprogramm
finden Sie hier.
Autor:
Dr. Günter Brendelberger,
CONCEPT HEIDELBERG
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