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11. Februar 2008
  

Ergebnis der öffentlichen Anhörung zur Überarbeitung der Variations Regulations (Komitologie-Teil) veröffentlicht

 
Von Oktober 2007 bis Januar 2008 wurde eine öffentliche Anhörung zu den Komitologie-Aspekten der Überarbeitung der Variations Regulations durchgeführt. Die EU-Kommission hat diese Verordnung vorgeschlagen mit dem Ziel, die unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen bezüglich Variations innerhalb der Mitgliedsstaaten zu harmonisieren, so dass alle Änderungen oder Abweichungen von der pharmazeutischen Marktzulassung innerhalb der EU denselben Kriterien unterliegen. Sie sollte auch ein einfacheres, klares und flexibles System für die Handhabung von Zulassungsabweichungen bieten, das weiterhin für ein hohes Maß an Schutz für die öffentliche Gesundheit sorgt.

Die Kommentare von verschiedenen Interessengruppen wurden am 15. Januar 2008 veröffentlicht. Beiträge wurden von 16 Mitgliedsstaaten eingesendet, die dem vorläufigen Vorschlag im Allgemeinen positiv gegenüberstehen. Sie begrüßen auch das Prinzip der Arbeitsteilung.

Jedoch befürchten einige Behörden der Mitgliedsstaaten, dass sich der Verwaltungsaufwand vergrößern wird, z. B. durch die Zusammenfassung von Abweichungen. Außerdem wurden Bedenken gegenüber der Aufnahme des Design Space in die Verordnung geäußert: eine solche Integration sollte mit detaillierten Definitionen und Hilfestellungen einhergehen, um ein allgemeines Verständnis des Konzeptes zu erreichen.

Fünfundzwanzig Pharmafirmen und Industrievertreter/-verbände haben ebenfalls Kommentare zu der einschlägigen Verordnung abgegeben. Die Industrie befürwortet den Entwurf der EU-Kommission für die überarbeiteten Variations Regulations nachdrücklich und stimmt seinen Zielen und vorgeschlagenen Konzepten weitgehend zu. Sie sieht ihre größere Verantwortung für die Umsetzung der Änderungen positiv. Jedoch sucht die Industrie nach weiteren Verbesserungen für den Gesetzesentwurf, um zu gewährleisten, dass er das Strategiedokument der Kommission und die Bedürfnisse der pharmazeutischen Industrie vollständig widerspiegelt.

Im Allgemeinen wurden die meisten Kommentare dazu abgegeben, wie die Notwendigkeit für Änderungsmeldungen nach der Zulassung weiter reduziert werden kann. Der Vorschlag, dass eine Änderung innerhalb eines zugelassenen "Design Space" keines Abweichungsantrags bedarf, wird begrüßt. Der Ansatz, dass der Hersteller die Änderung einfach vornimmt und die zuständige Behörde darüber informiert ("do and tell"), würde sowohl von der Industrie als auch von den Behörden der Mitgliedsstaaten befürwortet und unterstützt werden.

CMD(h), EDQM und EMEA haben ebenfalls ausführliche Beiträge eingereicht. Die EMEA begrüßt die grundsätzliche Vereinfachung des Umgangs mit Abweichungen. Jedoch zeigt sich die Behörde besorgt darüber, dass die flexiblen und vereinfachten Einreichungsanforderungen nicht in gleichem Umfang eine Vereinfachung des Bearbeitungs- und Entscheidungsverfahrens auf Seiten der Zulassungsbehörden mit sich bringen.

Verschiedene Kommentare wurden zum Text selbst abgegeben, der als kompliziert und nicht leicht lesbar betrachtet wird. Definitionen zu Abweichungsarten sollten genauer beschrieben und als solche angegeben werden.

Die einzelnen Beiträge können Sie hier einsehen: http://ec.europa.eu/enterprise/pharmaceuticals/varreg/cons2008_comitology.htm

Eine Zusammenfassung des Resultats dieser öffentlichen Anhörung wird bald publiziert werden.
 

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Autor:
Wolfgang Schmitt
CONCEPT HEIDELBERG