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26. Juli 2001
 

ICH-Leitfaden als Annex zum EG-Leitfaden über Good Manufacturing Practice veröffentlicht, Eudralex Band 4

 

Die folgende News wurde auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht (sinngemäße Übersetzung): 
"Am 18. Juli 2001 hat die Kommission einen neuen Gesetzesvorschlag verabschiedet, der die Vorschrift einführt, dass Pharmahersteller nur noch solche Wirkstoffe verwenden dürfen, die nach den GMP-Vorschriften für die Arzneimittelproduktion hergestellt wurden. Bis dieser in Kraft tritt, werden die GMP-Anforderungen an Wirkstoffe und damit die Anwendbarkeit dieses Leitfadens in der EU nicht bindend sein.
Wenn es jedoch Grund zur Besorgnis gibt oder wenn bestimmte Mitgliedsstaaten dies fordern, können GMP-Inspektionen bei Wirkstoffherstellern von den zuständigen Behörden von Mitgliedsstaaten durchgeführt werden. Für diese Fälle, und insbesondere dann, wenn diese im Zusammenhang mit der Beantragung einer zentralen Zulassung ausgeführt werden, wurde vereinbart, dass die Inspektoren der zuständigen Behörden in der EU gemäß den Anforderungen dieses ergänzenden Leitfadens inspizieren werden, der jetzt als Annex 18 zum EG-Leitfaden über Good Manufacturing Practice veröffentlicht wurde."
Klicken Sie hier, um den Annex 18 herunterzuladen.

Wenn Sie Genaueres über den neuen Annex und neue FDA-Trends erfahren möchten, klicken Sie bitte hier, um alles über die APIC/CEFIC 4th European Conference on Active Pharmaceutical Ingredients, die vom 26.-28. September 2001 in Wien stattfinden wird, zu lesen.
 

Details

 
Die ergänzende Leitlinie ICH Q7a wurde im November 2000 beim ICH-5-Treffen in San Diego in ihre endgültige Form gebracht und verabschiedet (Schritt 4 des ICH-Prozesses). Unlängst, am 18. Juli 2001, verabschiedete die Europäische Kommission eine neue Gesetzesvorlage '(...) die
die Vorschrift einführt, dass Pharmahersteller nur noch solche Wirkstoffe verwenden dürfen, die nach den GMP-Vorschriften für die Arzneimittelproduktion hergestellt wurden (...)' (siehe 'Proposal for a Annex 18 to the EU Guide to Good Manufacturing Practice'). Bis der Leitfaden Anwendung findet, hat Annex 18 absolut keine Gesetzeskraft und wird innerhalb der EU keine bindende Vorschrift sein. Nichtsdestotrotz stellt der EU-Vorschlag klar, dass für den Fall, dass Grund zur Besorgnis besteht oder dass ein bestimmter Mitgliedsstaat es fordert, "(...) vereinbart wurde, dass die Inspektoren (...) gemäß den Anforderungen dieses Leitfadens inspizieren werden (...)".

Obwohl die Anwendung von GMP für die Herstellung von Wirkstoffen immer noch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, betont diese letzte Aussage die Bedeutung des zukünftigen "Annex 18".

Die Leitlinie ICH Q7a betrifft Wirkstoffe für Medikamente im Bereich Humanmedizin, die mittels chemischer Synthese, Extraktion, Zellkultur/Fermentation und aus natürlichen Quellen gewonnen wurden oder die durch eine Kombination dieser Prozesse gewonnen wurden. (Anmerkung: Veterinärmedizinische Produkte werden im allgemeinen durch die VICH-Leitfäden abgedeckt. In Bezug auf ICH Q7a scheint es angemessen, die Anwendung ähnlicher Anforderungen zu erwarten.) 

Sogar "Vertreter, Börsenmakler, Händler, Großhändler, Repacker und Relabeller von Wirkstoffen" (Abschnitt 17) fallen unter diesen Leitfaden, um "(...) im Hinblick auf internationale Fälle von Betrug und Fälschung aus der jüngsten Vergangenheit GMP-Standards für die gesamte Wirkstoff-Zulieferungskette zu erklären (...)" (siehe Gold Sheet, August 2000). Einer dieser Fälle führte dazu, dass mehr als 80 Kinder in Haiti starben.

ICH Q7a besteht aus 19 Abschnitten und einem Glossar (Abschnitt 20). Die Abschnitte 1 bis 16 betreffen die Herstellung von Wirkstoffen im allgemeinen, die Abschnitte 17 bis 19 beziehen sich auf spezielle Themen wie "Vertreter, Börsenmakler, Händler, Großhändler, Repacker und Relabeller von Wirkstoffen" - wie oben erwähnt - auf Wirkstoffe, die durch Zellkultur/Fermentation hergestellt wurden, und auf Wirkstoffe, die zur Verwendung in klinischen Tests bestimmt sind, um eine zusätzliche Orientierungshilfe zu geben. Diese Bereiche sollten nicht gesondert betrachtet werden, sondern in Verbindung mit den übrigen Abschnitten des Leitfadens.

Obwohl ICH Q7a dazu Ratschläge gibt, wie man den GMP-Prinzipien und -Anforderungen gerecht wird, bleiben immer noch viele Fragen offen bezüglich der Auslegung der Leitlinie und der Umsetzung in der täglichen Arbeit.

Das Neueste aus dem Bereich GMP für Wirkstoffe und Hilfestellungen bei der Interpretation der ICH Q7a werden bei der 4th CEFIC/APIC Conference on Active Pharmaceutical Ingredients vorgestellt. Die Konferenz findet vom 26.-28. September 2001 in Wien/Österreich statt. Vertreter von international tätigen Wirkstoffherstellern werden bei dieser Konferenz ebenso Vorträge halten wie Beamte sowohl von europäischen Behörden als auch von der American Food and Drug Administration (FDA). Sie alle werden wichtige Themen ansprechen, wie z.B. Post-Approval Changes, GMP-Compliance für Gebäude und Ausrüstung, Wirkstofffälschungen und BSE/TSE bei Wirkstoffen.

Wenn Sie genauere Informationen haben möchten, wenden Sie sich bitte an uns (Dr. Barbara Jentges, Telefon +49-6221-844413, E-Mail: jentges@concept-heidelberg.de) oder lesen Sie das Online-Programm. Außerdem können Sie schon jetzt am elektronischen Diskussionsforum für diese Konferenz im Internet teilnehmen. Weiter unten finden Sie Erläuterungen zur Teilnahme an dieser Diskussion im Vorfeld der Konferenz.

 

Nutzen Sie das elektronische Diskussionsforum im Internet, um den Experten vor der 4th CEFIC/APIC Conference Fragen zu stellen

 
Klicken Sie hier, um zum Diskussionsforum über 'Active Pharmaceutical Ingredients' zu gelangen. 

Dort können Sie zwischen 6 Arbeitsgruppen wählen, um Ihre Fragen zu stellen (siehe Abbildung oben).

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