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10. Oktober 2001
 

 Akzeptanz von Nahinfrarotspektroskopie (NIRS) 
durch die Zulassungsbehörden

 
Die Nahinfrarotspektroskopie (NIRS) wird heute in der pharmazeutischen Industrie vielfach für die Erfüllung der europäischen GMP-Forderung nach Identitätsprüfung jedes einzelnen Gebindes eines Ausgangsstoffes eingesetzt. Durch die Monographie im Europäischen Arzneibuch wurde NIRS erstmals auch von einer offiziellen Stelle beschrieben und daher die behördliche Akzeptanz erhöht. Bei der Internationalen NIRS-Konferenz der Universität Heidelberg in Zusammenarbeit mit CONCEPT HEIDELBERG stellte Dr. Roger Alexander von der englischen Zulassungs- und Überwachungsbehörde (MCA) eine Aufstellung vor, nach der die MCA die Nahinfrarotspektroskopie schon in einer ganzen Reihe von Zulassungsverfahren bei Fertigarzneimitteln akzeptiert hat: 
  • für Identitätsprüfungen (mehr als 100 Zulassungen) 
  • für Gehaltsbestimmungen (ca. 20-30 Zulassungen) 
  • für Feuchtebestimmungen ("Moisture", ca. 20-30 Zulassungen).

Weiterhin ergab eine Umfrage bei den Zulassungsbehörden der Europäischen Union, dass bei allen Mitgliedsstaaten die Zulassung einer NIRS-Methode möglich oder zumindest als Möglichkeit in Betracht gezogen werden würde. Ein großer Nachteil der NIRS aus Sicht der Überwachungsbehörden ist, dass die offiziellen Kontrolllaboratorien diese Methode nicht einfach nacharbeiten können, was gesetzlich eigentlich vorgeschrieben ist!

Außerdem dürfte für alle NIRS-Anwender die Guideline der PASG (Pharmaceutical Analytical Science Group) von großem Interesse sein, die auch Angaben zur Qualifizierung von NIRS Geräten enthält. Sie finden diese Guideline im Internet unter www.pasg.org.uk. (Tipp: Klicken Sie dort mit der rechten Maustaste auf den Link 'NIR Validation Guidelines', wählen Sie dann "Ziel speichern unter".) 

Autor:
Dr. Günter Brendelberger, 
CONCEPT HEIDELBERG