Die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA hat am 13. Juli 2009 den Entwurf einer neuen Guideline vorgelegt, die Fälschungen von Arzneimitteln weiter eindämmen soll. Die Guideline beschreibt den Einsatz so genannter PCIDs (Physical-Chemical Identifiers) in festen Arzneiformen. PCIDs sind Stoffe oder Kombinationen von Stoffen, die über eine einzigartige chemische oder physikalische Eigenschaft verfügen, die für eine Identifizierung genutzt werden kann. So können z.B. Farben, Pigmente, Aromen oder andere Chemikalien als molekulare Kennzeichnung verwendet werden. PCIDs sollen dann entweder schon vom Händler oder Apotheker identifiziert werden können oder aber auch erst durch spezielle instrumentelle Analytik. PCIDs können entweder als Marker in der Arzneiform eingesetzt werden oder aber in deren Verpackung. Sinn und Zweck des Einsatzes dieser Stoffe ist es, die Vervielfältigung bzw. Fälschung des Arzneimittels für Fälscher zu erschweren. Die FDA gibt zu bedenken, dass viele dieser potentiellen PCIDs bereits als Nahrungsmittelzusatzstoffe eingesetzt werden. Um negative Effekte zu vermeiden, sollen PCIDs in möglichst geringer Dosierung eingesetzt werden, die gerade noch die Identifizierung erlauben. Außerdem wird der Einsatz von Stoffen nahe gelegt, die selbst keine medizinische Wirkung haben, die nicht mit dem Wirkstoff der Arzneiform interagieren und wie Hilfstoffe behandelt werden können. Auch soll über eine Differenzierung zwischen innerer Sektion der festen Arzneiform nachgedacht werden, die den Wirkstoff enthält und einer äußeren Sektion mit dem Marker, beispielsweise dem Coating. Im Weiteren werden die erforderlichen Inhalte für eine Einreichung bei Neuzulassung eines Arzneimittels oder für eine Änderungsanzeige aufgeführt. Hier zu finden sind natürlich Forderungen nach Belegen für die Stabilität des Arzneimittels, das PCIDs enthält, sowie toxikologische Daten für die PCIDs selbst. Im Falle einer Änderungsanzeige werden Vergleichsdaten des Arzneimittels mit und ohne PCID-Markern gefordert. Die Kategorien für eine Änderungseinreichung reichen von annual reportable (AR) bis zum prior approval supplement (PAS). Die Frage, ob der Zusatz eines PCID-Markers also nur mitgeteilt werden muss, oder vorab eine Genehmigung durch die FDA erforderlich ist, hängt dabei vom Ergebnis einer Risikoanalyse des Antragstellers ab. Von einem erhöhten Risiko geht man dabei von Stoffen aus, die der FDA bisher nicht als Lebensmittelzusatzstoffe bekannt sind, was ein PAS erforderlich macht. Ähnliches gilt für die Anforderungen bei Zusatz von PCIDs in die Primärverpackung. Bei zugelassenen Nahrungsmittelergänzungen wird die Änderung als unkritisch eingestuft und kann mittels Annual Report mitgeteilt werden. Sollte die Unbedenklichkeit nicht im ausreichenden Maße belegt, ein Übergang der Markersubstanz von der Verpackung ins Arzneimittel aber ausgeschlossen sein, kann die Änderung als CBE30 eingereicht werden, bei der die FDA eine Widerspruchsfrist von 30 Tagen hat. Alle anderen Änderungen sind genehmigungspflichtig. Den Entwurf der neuen Guideline finden Sie hier. Autor: Dr. Robert Eicher CONCEPT HEIDELBERG |