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18. April 2002
 

Haben Sie sich schon auf die Veränderungen
im Bereich Zulassung von Arzneimitteln eingestellt?

CTD – Übergangsfrist läuft am 01. Juli 2003 ab

 
An dieser Stelle sei nochmals daran erinnert, dass die Übergangsfrist für die Einreichung der Zulassungsdossiers im herkömmlichen Format abläuft: Ab dem 01. Juli 2003 müssen in Europa alle Neuanträge im EU-CTD-Format bei den Zulassungsbehörden eingereicht werden.

Das neue EU-CTD-Format wird für alle Arten von Zulassungsverfahren obligatorisch, d.h. für zentralisierte, dezentrale oder nationale Verfahren ebenso wie für alle zuzulassenden Produkte (NCEs, Radiopharmaka, Vaccine, pflanzliche Produkte, etc.).

Hier nochmals zur Hintergrund-Information:

Die Expertengruppe der ICH (International Conference on Harmonization) hat das Dokument Common Technical Document erarbeitet, das im November 2000 in Step 4 des ICH-Prozesses verabschiedet wurde. Seitdem war bzw. ist es notwendig, die Implementierung des CTD durch gegebenenfalls entsprechende gesetzliche Änderungen vorzubereiten. Die Übergangsfrist für die Implementierung läuft am 01. Juli nächsten Jahres ab, d.h. ab dann ist die Einreichung der Zulassungsdossiers im CTD-Format obligatorisch.

In Europa wurde das CTD im letzten Jahr in den Notice to Applicants (NTA) integriert. Der Aufbau des Zulassungs-Dossiers im CTD-Format ist jetzt detailliert in The rules governing medicinal products in the European Union, Volume 2 Notice to Applicants, Volume 2B Presentation and content of the dossier Common Technical Document (CTD), October 2001, beschrieben. (Das Dokument ist auf der Homepage der EU, http://dg3.eudra.org, abrufbar).

Es sollte nochmals betont werden, dass das CTD lediglich ein international einheitliches Format des Zulassungsdossiers, nicht aber den Inhalt bzw. den Umfang beschreibt.

Das CTD wird in 5 Module eingeteilt, was sehr übersichtlich in Diagramm-Form im o.g. Dokument abgebildet ist.

Modul 1, der national jeweils unterschiedliche 'non-common-part', enthält allgemeine Angaben wie u.a. den eigentlichen Zulassungsantrag, die SPC (Summary of Product Characteristics), usw.

Die Module 2, 3, 4 und 5 sind der eigentliche 'common-part', in der die Unterlagen zum Nachweis von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit dokumentiert werden. Dieser Teil des Zulassungsdossiers ist im Hinblick auf den Aufbau für alle Regionen gleich.

In Modul 2 sind ein Überblick und zusammenfassende Bewertungen zu Qualität, Toxikologie/Pharmakologie und klinische Studien vorgesehen (Quality Overall Summary, Nonclinical Overview/Summary, Clinical Overview/Summary). Diese Dokumente müssen von entsprechenden Experten verfasst und unterzeichnet sein.

Detaillierte Angaben und Daten zu diesen drei o.g. Themenblöcken sind dann in den Modulen 3, 4 und 5 zu dokumentieren:

Modul 3 ('Quality') enthält Details zur chemischen, pharmazeutischen und biologischen Dokumentation, wobei Angaben zur weiteren Strukturierung dieses Moduls in Guideline M4Q (CPMP/ICH/2887/99 Quality) beschrieben sind.

Die Dokumentation des detaillierten toxikologischen und pharmakologischen Teils erfolgt in Form der 'Nonclinical Study Reports' in Modul 4. Die Dokumente in Modul 4 sollten gemäß der Guideline M4S (CPMP/ICH/2887/99 Safety) strukturiert werden.

Daten zu klinischen Prüfungen werden im Rahmen der 'Clinical Study Reports' in Modul 5 dokumentiert. Weitere Details zur Strukturierung von Modul 5 werden in der Guideline M4E (CPMP/ICH/2887/99 Efficacy) festgelegt.

Die o.g. Guidelines M4Q, M4S bzw. M4E sind auf der Homepage der ICH (http://www.ich.org) und/oder der EMEA (http://www.emea.eu.int) abrufbar.

Für den Fall, dass Sie sich umfassend über die Neuerungen im Zulassungsbereich informieren möchten und auf die durch das CTD bedingten Umstellungen vorbereiten möchten, Sei Ihnen unser 3-Tages-Lehrgang 'Regulatory Compliance Expert' (15.-17. Mai 2002 in Düsseldorf) empfohlen.

Autor: 
Dr. Barbara Jentges
CONCEPT HEIDELBERG