Wie in unserer GMP News vom 14. Juni 2010 beschrieben, hat die ZLG eine neue Version des Aide Mémoires "Inspektion von Qualifizierung und Validierung in pharmazeutischer Herstellung und Qualitätskontrolle" herausgegeben. Im Vergleich zur Vorgängerversion ergeben sich hierbei auch für den Bereich Qualitätskontrolle einige Änderungen. Unverändert blieben die statistischen Kenngrößen (im Abschnitt 2.2.) wie Mittelwert, Standardabweichung, Vertrauensbereich und Prüfung auf Normalverteilung. Ebenso wurden die analytischen Kenngrößen im Abschnitt 2.3. nicht verändert. Im Kapitel 7 geht es wie bisher auch um die Inspektion der Validierung analytischer Methoden. Gefordert werden wie bisher ein Validierungsplan und ein Validierungsbericht für jedes Verfahren. Neu hinzugekommen ist, dass auch die Sachkundige Person von diesem Bericht Kenntnis nehmen muss. Das Verfahren der Musterziehung ist nicht notwendigerweise Bestandteil der analytischen Validierung. Deutlicher betont wird jetzt, dass ein analytisches Ergebnis nur verlässlich sein kann, wenn die Probe repräsentativ ist. Die Aussage "bei zugelassenen Fertigarzneimitteln kann davon ausgegangen werden, dass die zuständige Behörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens den Validierungsumfang auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit hin überprüft hat" wurde jetzt mit einer interessanten Fußnote versehen: "Hiervon unberührt ist die grundsätzliche Verpflichtung (vgl. §14 Abs. 1 Nr. 6a AMG), dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechende Prüfmethoden einzusetzen und zu validieren. Insbesondere wenn die Prüfung der Validierung durch die Zulassungsbehörde schon längere Zeit zurückliegt, liegt es in der Verantwortung des Herstellers, selbst eine Bewertung vorzunehmen (z.B. im Rahmen des Product Quality Review)". Änderungen gibt es auch bei der Abbildung 8 auf Seite 46 (bisher Abb. 6) zu den analytischen Kenngrößen in Abhängigkeit der Art der Bestimmung. Für die Kenngröße "Vergleichbarkeit" wurde bisher bei quantitativen Verunreinigungen und Gehaltsbestimmungen ein "ggf." angegeben. Jetzt steht hier ein "ja" mit folgender Fußnote: in Fällen, in denen die externe Vergleichbarkeit (reproducibility; Präzision zwischen Laboratorien) ermittelt wurde, kann die Ermittlung der internen Vergleichbarkeit (intemediate precision; Präzision innerhalb eines Labors bei Prüfung an verschiedenen Tagen, mit unterschiedlichen Geräten und unterschiedlichen Analytikern etc.) entfallen. Unter Punkt 7.4.2. - Anforderungen an die analytischen Kenngrößen wurde jetzt die Ermittlung der Bestimmungsgrenze für die Quantifizierung von Verunreinigungen und Abbauprodukten richtig gestellt, hier war in der Vorgängerversion versehentlich die Nachweisgrenze aufgeführt. Präzisiert wurden auch die Erwartungen an die Wiederfindung - wobei nach wie vor gilt, dass die genannten Anforderungen an Kenngrößen analytischer Methoden aufgrund der unterschiedlichen Problemstellungen nur als Richtwerte gelten. So wird für die Gehaltsbestimmung eines hochdotierten Wirkstoffs in einem Fertigprodukt i.d.R. im Mittel eine Wiederfindung zwischen 97,5 und 102,5 erwartet, für die Bestimmung einer Verunreinigung kann eine Wiederfindung zwischen 90% und 110% angemessen sein. Das vollständige Dokument finden Sie hier. Die konkreten Hinweise zur Inspektion der Validierung analytischer Methoden finden sich auf den Seiten 45 bis 48. Autor: Dr. Günter Brendelberger CONCEPT HEIDELBERG |