GMP-NEWS
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20.05.2011
Änderungen im Betäubungsmittelgesetz
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| Der Bundesrat hat der 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften abschließend zugestimmt. Daraus ergeben sich folgende Änderungen im Betäubungsmittelgesetz und dessen Anlagen: - Cannabis: Hier ist nun eine Zulassung und eine ärztliche Verschreibung auf Betäubungsmittelrezept möglich
- Flunitrazepam: Die Verschreibung Flunitrazepam-haltiger Arzneimittel ist nur noch auf Betäubungsmittelrezept möglich
- Tapentadol: Festlegung einer Höchstverschreibungsmenge
Daneben gab es Änderungen für den Umgang mit Betäubungsmitteln in Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und in Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Die Änderungsverordnung wird nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Wolfgang Schmitt CONCEPT HEIDELBERG | |
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