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GMP-News Nr. 26
2. März 1999

 GMP-Mängel im FDA-kontrollierten Umfeld
„Validation tops the list"

Keine Neuigkeit dürfte es für Sie sein, daß die Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung („Mutual Recognition Agreement", MRA) von Inspektionen im Rahmen der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel zwischen der EU und den USA seit 1. Dezember 1998 in Kraft sind. Ursprünglich war die Inkraftsetzung allerdings früher erwartet worden. Die Verzögerung beruhte auf der unterschiedlichen Interpretation von GMP wie Stephanie R. Gray, die Direktorin des Office of Compliance vom Center for Drug Evaluation and Research (CDER) auf einer Veranstaltung Ende letzten Jahres ausführte (Quelle: PDA Letters November und Dezember 1998). Innerhalb einer dreijährigen Übergangsfrist, in der Gleichwertigkeit der Inspektionssystem erreicht werden soll, müssen also noch die Unterschiede bezüglich der GMP-Interpretationen gelöst werden.

Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, sich die GMP-Verstöße, die die FDA im letzten Jahr bemängelte, einmal näher zu betrachten.

Sowohl national als auch international stehen Validierungsmängel an erster Stelle.
Gefolgt von Mängeln innerhalb der Qualitätskontrolle und bei der Dokumentation sowie im Bereich der Prozeßkontrollen.

Die spezifischen Validierungsmängel schließen unvollständige oder fehlende Validierungspläne sowie die mangelhafte Bearbeitung von Out of Specification-Results (OOS-Results) mit ein. Der letzte Punkt spielt ebenfalls eine Rolle bei GMP-Verstößen in der Qualitätskontrolle. Die GMP-Verstöße im Bereich Dokumentation umfassen fehlerhafte Herstellungsprotokolle, Voreintragungen sowie Freigaben ohne „Review" des Herstellungsprotokolls. Fehler im Monitoringsystem kritischer Parameter und wiederum die Untersuchung von OOS-Ergebnissen wurden bei der Prozeßkontrollen bemängelt.

Aufgrund dieser Tatsachen ist es durchaus wahrscheinlich, daß die proposed Ammendments zum Code of Federal Regulations (CFR) aus dem Jahre 1996 im Laufe des Jahres 1999 gültig werden. In ihnen ist u.a. ein neues Kapitel zum Thema `Process Validation` enthalten, in dem Art und Umfang von Validierungen beschrieben werden. Des weiteren wird gefordert, daß Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für die Prozeß- und Methodenvalidierung geregelt sein sollen.

Somit wird im Rahmen der dreijährigen Übergangsfrist des MRA-Abkommens auch in Europa wahrscheinlich noch mehr Gewicht auf das Thema Validierung gelegt werden.

Sind Sie an weitergehenden Informationen interessiert?

Den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinsichtlich Validierungen/Qualifizierungen - auch bezüglich der FDA-Anforderungen - erfahren Sie anläßlich der European Validation Conference am 5./6. Mai in Berlin.

Auf dieser internationalen Konferenz referieren 12 Vertreter (Überwachung und Industrie) aus 6 europäischen Staaten zu 14 validierungsbezogenen Themen.

Autor: Dipl. -Biol. S. Pommeranz, CONCEPT HEIDELBERG
- Projektleiter-