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GMP News No. 4
28. Juli 1998

quo vadis API?
(API = Active Pharmaceutical Ingredient = pharmazeutischer Wirkstoff)

Zahlreiche Rechtsunsicherheiten für die Hersteller pharmazeutischer Wirkstoffe wurden durch das 8. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, das am 10. Juli dieses Jahres den Bundesrat erfolgreich passiert hat, beseitigt. So werden durch diese AMG-Novelle u.a. auch die Anforderung an die Qualifikation von Herstellungs- und Kontrolleitern in der Wirkstoffherstellung festgelegt.

Seit Ende letzten Jahres ist ein Entwurf einer EG-Richtlinie zum Thema GMP for starting materials and inspection of manufacturers of both medicinal products and starting materialshttp://www.eudra.org zur Kommentierung im Umlauf. Durch diese Richtlinie soll GMP bei der Herstellung von pharmazeutischen Ausgangsstoffen rechtsverbindlich vorgeschrieben werden. Dies betrifft alle pharmazeutischen Wirkstoffe (API’s) sowie Hilfsstoffe, die in einem Anhang aufgeführt werden. In diesem Anhang sind bisher Gelatine und Talg sowie daraus abgeleitete Produkte aufgeführt. Es wurde der Wunsch geäußert, auch Glycerin in diese Liste aufzunehmen. Die Richtlinie soll Ende des Jahres dem Rat vorgelegt werden.

Im Falle der Verabschiedung muß diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, d.h. das Arzneimittelgesetz muß eventuell angepaßt und die seit 1994 als Entwurf vorliegende Betriebsverordnung für die Hersteller von Wirkstoffen für Arzneimittel wird verabschiedet werden.

Eine Voraussetzung zur Umsetzung der Richtlinien und Verordnungen ist ein anerkannter GMP-Standard. Es gibt seit 20 Jahren Bestrebungen von Behörden einen Leitfaden ‘GMP für die Herstellung von pharmazeutischen Wirkstoffen’ zu verabschieden. Zur Zeit liegen nur eine Guideline der WHO und das PIC-Dokument PH 2/87 vor. Alle anderen Bemühungen sind im Entwurfsstadium hängen geblieben. Erfolgreicher waren hier die Fachverbände der Industrie in Europe (EFPIA und CEFIC) und in den USA (PhRMA), die Leitfäden verabschiedet haben von denen der Leitfaden von EFPIA und CEFIC ‘Good Manufacturing Practices for Active Ingredient Manufacturers’ derzeit als Stand der Technik angesehen werden kann.

Die verschiedenen Aktivitäten werden jetzt im Rahmen der International Conference on Harmonization (ICH) zusammengeführt. Vertreter von Behörden und Industrie der beteiligten Partner USA (FDA / PhRMA), EU (Europäische Kommission / EFPIA) und Japan (Kosheisho / JPMA) werden versuchen einen international verbindlichen Standard zu erarbeiten, der weltweit implementiert werden kann und eine größere Sicherheit der Qualität pharmazeutischer Wirkstoffe gewährleisten soll. Zu diesem Zweck wurde die Expert Working Group ICH EWG Q7 http://www.ifpma.org installiert. In der ersten Phase werden die beiden europäischen Behördenvertreter Stephen Fairchild (EMEA) und Gordon Munro (MCA) einen Entwurf erarbeiten, der als Diskussionsgrundlage dienen soll. Die nächste Sitzung der ICH EWG ist vom 31.8. bis zum 3.9.1998 in Tokyo.

Trotz der angestrebten Harmonisierung der GMP-Standards über den ICH-Prozeß, hat die FDA (CDER, CBER und CVM) ihren Standpunkt durch die neuerliche Veröffentlichung eines Drafts Guidance for Industry ‘Manufacturing, Processing, or Holding Active Pharmaceutical Ingredients’ http://www.fda.gov/cder/guidance   im März 1998 dargelegt. Hier werden sehr ausführlich die Anforderungen der FDA an eine Wirkstoffherstellung beschrieben.