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GMP-News Nr. 52
14. Januar 2000


Einheitliches GMP-Inspektionsformat in Europa

Zum 17. Dezember 1999 hat die EG in allen Landessprachen Europas ein einheitliches Inspektionsformat bekanntgegeben, das nunmehr (zunächst testweise) auf alle durchgeführten GMP-Inspektionen von europäischen Überwachungstellen angewandt wird.

Es ist anzugeben, zu welchen Themen die Inspektion stattgefunden hat, wobei  jedes Kapitel des EG GMP-Leitfadens, also

Kapitel 1 Qualitätssicherungssystem
Kapitel 2 Personal
Kapitel 3 Räumlichkeiten und Ausrüstung
Kapitel 4 Dokumentation
Kapitel 5 Produktion
Kapitel 6 Qualitätskontrolle
Kapitel 7 Herstellung und Prüfung im Lohnauftrag
Kapitel 8   Beanstandungen und Produktrückruf
Kapitel 9   Selbstinspektion

jeweils eine Rubrik darstellt. Die Qualitätsmängel sind in Bezug auf die jeweilige Rubrik des GMP-Leitfadens der EU oder anderer Leitfäden der EU aufzulisten. Aus den Rubriken "Durchgeführte Tätigkeiten" und "Ergebnisse und Bewertungen" ist zu ersehen, dass dieses Format sowohl für die Inspektion von Wirkstofflieferanten als auch für sogenannte Pre-authorization Inspektionen verwendet werden wird.

Der Bericht enthält eine Rubrik zu "Untersuchung der Umstände bei Produktrückruf oder Qualitätsmängeln von Produkten". Unter dem Punkt "Verschiedenes" findet man drei sehr interessante Punkte:

  • Entnommene Proben
  • Vertrieb

und, sehr bemerkenswert,

  • Beurteilung der Stammdatei des Standortes.

Am Ende des Berichtes muss das Inspektorenteam angeben, ob das Unternehmen nach den Regeln des GMP-Leitfadens der EU arbeitet. Es bleibt abzuwarten, wieviele Inspektoren bei grösseren Abweichungen diese Schlussfolgerung noch mit JA beantworten.

Der Inspektionsreport endet mit einer Definition darüber, was ein signifikanter Mangel ist. Im folgenden ist die Definition zitiert:

Definition signifikanter Mängel 

  1. KRITISCHER MANGEL: Ein Mangel, der ein bedeutendes Risiko darstellt (oder dazu führen kann), daß entweder ein Produkt hergestellt wird, das für den behandelten Menschen oder das behandelte Tier schädlich ist, oder ein Produkt, das schädliche Rückstände in einem zur Nahrungsmittelerzeugung genutzten Tier hinterlassen kann.
  2. SONSTIGER SIGNIFIKANTER MANGEL: Ein nicht kritischer Mangel, der zur Herstellung eines Produkts geführt hat oder führen kann, das nicht seiner Zulassung entspricht,

oder das erheblich von den Regeln des Leitfadens der guten Herstellungspraxis der EU abweicht,

oder (innerhalb der EU) das erheblich von den Bedingungen der Herstellungserlaubnis abweicht

oder bei dem die Verfahren zur Freigabe der Chargen nicht zufriedenstellend eingehalten wurden oder (innerhalb der EU) die sachkundige Person ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

Anmerkung: Mehrere kleinere, miteinander verbundene Mängel, die einzeln nicht signifikant sind, können zusammen einen signifikanten Mangel darstellen und sollten als solche angeführt werden.

Wenn Sie den Report herunterladen möchten, klicken Sie hier (Sie benötigen Sie den Acrobat Reader).

Autor: Oliver Schmidt, CONCEPT HEIDELBERG